Verzehrempfehlung von Nutzhanf:

Seit Hanf wieder als industrielle Nutzpflanze in der Form rauschmittelarmer Hanfsorten angebaut werden darf, werden Bestandteile der Hanfpflanze auch zunehmend zur Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt. Die ständig anwachsende Produktpalette umfasst beispielsweise Hanfsamen und Hanfsamenöl sowie Back- und Teigwaren, Süßwaren, Wursterzeugnisse, Kräutertees, Limonaden und Biere, die unter Mitverwendung von Hanf hergestellt wurden. Für die gesundheitliche Beurteilung dieser Erzeugnisse ist nach Ansicht des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) vor allem der Gehalt an dem vielseitig wirkenden, rauscherzeugenden Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) bzw. seiner Vorstufe Delta-9-Tetrahydrocannabinolcarbonsäure entscheidend. Bereits in der Vergangenheit empfahl das BgVV (Pressedienst 26/97), dass die tägliche Aufnahmemenge von THC mit hanfhaltigen Lebensmitteln 1-2 µg pro kg Körpergewicht nicht überschreiten sollte. Nach Prüfung neuer Studien wurde diese Einschätzung bestätigt, so dass sie den nun vom BgVV erarbeiteten Vorschlägen für THC-Richtwerte in Lebensmitteln zugrunde liegt. Unter der Annahme, dass täglich verschiedene hanfhaltige Produkte in durchschnittlichen Verzehrsmengen konsumiert werden, wurden folgende THC-Richtwerte für Lebensmittel abgeleitet:

BgVV empfiehlt Richtwerte für THC (Tetrahydrocannabinol) in hanfhaltigen Lebensmitteln

Mengenangabe:

  • 5 µg/kg für nicht alkoholische und alkoholische Getränke
  • 5000 µg/kg für Speiseöle
  • 150 µg/kg für alle anderen Lebensmittel

Die genannten Werte beziehen sich auf die verzehrsfertigen Lebensmittel und gelten für Gesamt-THC unter Einbeziehung von Delta-9-Tetrahydrocannabinolcarbonsäure. Bei ihrer Einhaltung wird den Grundsätzen des vorsorgenden Verbraucherschutzes entsprochen und ist nach gegenwärtigem Stand der Kenntnis nicht mit dem Auftreten bedenklicher Wirkungen zu rechnen.

Quelle: www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2000/07/bgvv_empfiehlt_richtwerte_fuer_thc__tetrahydrocannabinol__in_hanfhaltigen_lebensmitteln-884.html